Kosten eines Kleingartens
Unsere Parzellen haben jeweils eine Größe von 300-400qm, also beginnen die jährlichen Kosten bei ungefähr 135 EUR (ca. 68 EUR Pacht und 67 EUR Mitgliedsbeiträge) zuzüglich einer Versicherung (diese ist Pflicht und beginnt bei 35 EUR / Jahr), sowie des jeweiligen Wasser- und Stromverbrauches.
Bei Übernahme eines Gartens ist in der Regel ein Abstand für die Aufbauten wie z.B. die Laube zu entrichten - dieser hängt natürlich vom Zustand des Gartens ab, wobei nicht nur die Laube mit in die Bewertung einfließt, sondern auch alle auf dem Grundstück enthaltenen Gewächse. Vor der Übergabe wird durch einen ausgebildeten Wertermittler ein Preis ermittelt, welcher in nachvollziehbarer Form in einem Wertermittlungsprotokoll festgehalten wird.
Richtlinien
Aus der Vorgabe des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), einen Kleingarten hauptsächlich für die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und für Erholungszwecke zu nutzen, hat sich die sog. Drittelregelung entwickelt: ein Kleingarten sollte ungefähr zu einem Drittel aus einem Nutzgarten, zu einem Drittel aus einem Ziergarten und zu einem Drittel aus einem Erholungsgarten (dazu gehören auch die Laube und z.B. eine Terrasse) bestehen. Im Gegenzug dazu gibt es eine Pachtpreisbindung, die dafür sorgt, dass ein Quadratmeter nur das vierfache des Pachtpreises im gewerblichen Obstbau kostet, derzeit sind dies beim Kleingärtnerverein Quickborn 21ct/qm.
Strom und Frischwasser sind in jeder Parzelle verfügbar, jedoch kein Abwasser - aus den eben genannten Gründen: wenn es auch noch Abwasser gäbe, wäre ein Kleingarten kein Kleingarten mehr, sondern ein Ferienhaus und der Pachtpreis würde massiv steigen. Daher darf eine Kleingartenlaube auch nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne auf uns zurückkommen.
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